28. Januar 2019© Kreisverwaltung Ahrweiler - 15.01.2019
Kreis und Caritas-Werkstätten gratulieren Getränkehandel Michel zum Landespreis
Die Getränke Michel GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet worden. Seit drei Jahren beschäftigt der Betrieb den schwerbehinderten Fabian Maagh.
Der 38-Jährige kam durch eine Kooperation des Betriebes mit den Caritas Werkstätten zu seiner Stelle. Was 2015 als sogenannter ausgelagerter Arbeitsplatz der Werkstätten begann, führte 2017 zu einer Festanstellung. Diese Entwicklung hat Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Christine Holzky vom Integrationsdienst der Barmherzigen Brüder in Ahrweiler und Doris Hein, Leiterin der virtuellen Werkstatt XTERN - eine Einrichtung der St. Raphael Caritas, Alten und Behindertenhilfe - dazu veranlasst, den Getränkemarkt für den Preis vorzuschlagen. Die Jury entschied daraufhin, den 1. Preis in der Kategorie „Nichtbeschäftigungspflichte Betriebe“ an die Getränke Michel GmbH zu vergeben. In diese Kategorie fallen Betriebe, die aufgrund ihrer Größe nicht verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, das aber dennoch tun.
Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthaler und Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Arbeit und Gesundheit, haben den Preis überreicht. Vertreter der Kreisverwaltung Ahrweiler, der Caritas Werkstätten und der Barmherzigen Brüder gratulieren dem Betrieb. „Das Budget für Arbeit trägt sehr zur Integration behinderter Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei. Der Getränke Michel GmbH und damit ihrem Geschäftsführer Michael Juchem danke ich für die Bereitschaft, Herrn Maagh einzustellen“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Aus dem sogenannten Budget für Arbeit wird ein Teil des Lohnes gezahlt. Es kann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer ansonsten eine Behindertenwerkstatt besuchen müsste.
Juchem empfiehlt auch anderen Unternehmern die Einstellung von Menschen mit Behinderung. „Herr Maagh ist für uns ein Mitarbeiter, der sich nicht von seinen Kollegen unterscheidet. Und nun ist es uns endlich gelungen, ihn dauerhaft zu beschäftigen. Damit geht Herr Maagh ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein und erhält somit eine gute berufliche Perspektive“, so Juchem.
Mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zeichnet das Land Rheinland-Pfalz seit 1998 Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich besonders um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen.
Der 38-Jährige kam durch eine Kooperation des Betriebes mit den Caritas Werkstätten zu seiner Stelle. Was 2015 als sogenannter ausgelagerter Arbeitsplatz der Werkstätten begann, führte 2017 zu einer Festanstellung. Diese Entwicklung hat Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Christine Holzky vom Integrationsdienst der Barmherzigen Brüder in Ahrweiler und Doris Hein, Leiterin der virtuellen Werkstatt XTERN - eine Einrichtung der St. Raphael Caritas, Alten und Behindertenhilfe - dazu veranlasst, den Getränkemarkt für den Preis vorzuschlagen. Die Jury entschied daraufhin, den 1. Preis in der Kategorie „Nichtbeschäftigungspflichte Betriebe“ an die Getränke Michel GmbH zu vergeben. In diese Kategorie fallen Betriebe, die aufgrund ihrer Größe nicht verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, das aber dennoch tun.
Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthaler und Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Arbeit und Gesundheit, haben den Preis überreicht. Vertreter der Kreisverwaltung Ahrweiler, der Caritas Werkstätten und der Barmherzigen Brüder gratulieren dem Betrieb. „Das Budget für Arbeit trägt sehr zur Integration behinderter Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei. Der Getränke Michel GmbH und damit ihrem Geschäftsführer Michael Juchem danke ich für die Bereitschaft, Herrn Maagh einzustellen“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Aus dem sogenannten Budget für Arbeit wird ein Teil des Lohnes gezahlt. Es kann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer ansonsten eine Behindertenwerkstatt besuchen müsste.
Juchem empfiehlt auch anderen Unternehmern die Einstellung von Menschen mit Behinderung. „Herr Maagh ist für uns ein Mitarbeiter, der sich nicht von seinen Kollegen unterscheidet. Und nun ist es uns endlich gelungen, ihn dauerhaft zu beschäftigen. Damit geht Herr Maagh ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein und erhält somit eine gute berufliche Perspektive“, so Juchem.
Mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zeichnet das Land Rheinland-Pfalz seit 1998 Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich besonders um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen.