29. August 2019© St.Raphael
Anerkannte berufliche Teilqualifizierungsmaßnahmen in Werkstätten von Rheinland-Pfalz
In vielen unserer Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Rheinland-Pfalz bieten wir anerkannte berufliche Teilqualifizierungsmaßnahmen in unterschiedlichen Berufsfeldern an. In der Regel sind die anerkannten beruflichen Teilqualifizierungsmaßnahmen durch die IHK oder andere Bildungsträger zertifiziert und bieten Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit, sich für verschiedene Tätigkeiten, z.B. in den Bereichen Lager und Logistik, Hauswirtschaft, KFZ-Aufbereitung oder Verkauf zu qualifizieren.
Die anschließende Zertifikatsprüfung bescheinigt den Teilnehmern gute Fachkenntnisse in dem speziellen Bereich und sie erhalten ein offizielles Zertifikat. Damit haben die Absolventen die Möglichkeit, sich u.a. für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsbausteine verbessern die Chancen des Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Die Werkstätten beschäftigen sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Übergang dorthin und erweitern stetig ihre Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Teilqualifizierungsmaßnahmen werden innerhalb der WfbM oder in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich an die Geschäftsstelle der LAG RLP wenden.
Die anschließende Zertifikatsprüfung bescheinigt den Teilnehmern gute Fachkenntnisse in dem speziellen Bereich und sie erhalten ein offizielles Zertifikat. Damit haben die Absolventen die Möglichkeit, sich u.a. für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsbausteine verbessern die Chancen des Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Die Werkstätten beschäftigen sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Übergang dorthin und erweitern stetig ihre Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Teilqualifizierungsmaßnahmen werden innerhalb der WfbM oder in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich an die Geschäftsstelle der LAG RLP wenden.